Information Nr. 5 zur CORONA-Pandemie

Sehr geehrte Appenheimerinnen,
sehr geehrte Appenheimer,

Paragraph

Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. April 2020

Beschluss Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID19-Epidemie.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:

Durch die Beschränkungen der letzten Wochen wurde erreicht, dass die Infektionsgeschwindigkeit in Deutschland abgenommen hat. Deshalb müssen wir alles tun, um die Erfolge der letzten Wochen zu sichern.

Deshalb stehen Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen überall und insbesondere dort, wo Kontakte notwendig sind, etwa in bestimmten Arbeitsumgebungen, besonders im Mittelpunkt.

Deshalb vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:

  • Die gemeinsamen Beschlüsse vom 12., 16. und 22. März 2020 sowie die begleitenden ChefBK/CdS-Beschlüsse sowie die Entscheidungen des Corona-Kabinetts bleiben gültig. Die daraufhin getroffenen Verfügungen werden bis zum 3. Mai verlängert,
  • Die wichtigste Maßnahme auch in der kommenden Zeit bleibt es, Abstand zuhalten. Deshalb bleibt es weiter entscheidend, dass Bürgerinnen und Bürger in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und sich dort nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten. Dies gilt weiterhin verbindlich und Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert.
  • Um zukünftig Infektionsketten schnell zu erkennen, zielgerichtete Testungen durchzuführen, eine vollständige Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten und die Betroffenen professionell zu betreuen, werden in den öffentlichen Gesundheitsdiensten vor Ort erhebliche zusätzliche Personalkapazitäten geschaffen, mindestens ein Team von 5 Personen pro 20.000 Einwohner. In besonders betroffenen Gebieten sollen zusätzliche Teams der Länder eingesetztwerden und auch die Bundeswehr wird mit geschultem Personal solche Regionen bei der Kontaktnachverfolgung und -betreuung unterstützen. Das Ziel von Bund und Ländern ist es, alle Infektionsketten nachzuvollziehen und möglichst schnell zu unterbrechen. 
  • Zur Unterstützung der schnellen und möglichst vollständigen Nachverfolgung von Kontakten ist der Einsatz von digitalem „contact tracing“ eine zentral wichtige Maßnahme. Bund und Länder unterstützen hierbei das Architekturkonzept des „Pan-European Privacy-Preserving Proximity Tracing“, darüber hinaus soll der Einsatz der App auf Freiwilligkeit basieren. Architekturkonzept zu nutzen, damit alle Angebote kompatibel sind. Ein Flickenteppich von nicht zusammenwirkenden Systemen würde den Erfolg der Maßnahme zunichte machen.
  • Deutschland hat eine hohe Testkapazität von bis zu 650.000 Tests in der Woche, um Corona-Infektionen festzustellen (PCR-Tests). Der Bund sichert zusätzliche Testkapazitäten für Deutschland durch den Zukauf von Testgerät und – soweit als möglich in der aktuellen Weltmarktlage – durch die Sicherung von Einzelkits, Reagenzien und Verbrauchsmaterial durch dreiseitige Verträge unter Beteiligung des Bundes als Abnahmegarant.
  • Der Bund unterstützt die Länder sowie die kassenärztlichen Vereinigungen beider Beschaffung von medizinischer Schutzausrüstung für dasGesundheitswesen. Insofern wird den Bürgerinnen und Bürgern die Nutzung entsprechender Alltagsmasken insbesondere im öffentlichenPersonennahverkehr und beim Einkauf im Einzelhandel dringend empfohlen.
  • Für vulnerable Gruppen und insbesondere für Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen müssen nach den jeweiligen lokalen Gegebenheiten und in den jeweiligen Institutionen besondere Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Es ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass entsprechende Regularien nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen dürfen.
  • Vor der Öffnung von Kindergärten, Schulen und Hochschulen ist ein Vorlauf notwendig, damit vor Ort die notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen getroffen und zum Beispiel die Schülerbeförderungen organisiert werden können. Die Notbetreuung wird fortgesetzt und auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet. Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen dieses Schuljahres sollen nach entsprechenden Vorbereitungen wieder stattfinden können. Ab dem 4. Mai 2020 können prioritär auch die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen und qualifikationsrelevanten Jahrgänge der allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen, die im nächsten Schuljahr ihre Prüfungen ablegen, und die letzte Klasse der Grundschule beschult werden. Die Kultusministerkonferenz wird beauftragt, bis zum 29. April ein Konzept für weitere Schritte vorzulegen, wie der Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen, insbesondere unter Berücksichtigung des Abstandsgebots durch reduzierte Lerngruppengrößen, insgesamt wieder aufgenommen werden kann. 
  • Großveranstaltungen spielen in der Infektionsdynamik eine große Rolle,deshalb bleiben diese mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt.
  • Folgende Geschäfte können zusätzlich unter Auflagen zur Hygiene, zurSteuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen wieder öffnen:
    • alle Geschäfte bis zu 800 qm Verkaufsfläche
    • sowie unabhängig von der Verkaufsfläche Kfz-Händler, Fahrradhändler, Buchhandlungen.
  • Unter den Dienstleistungsbetrieben, bei denen eine körperliche Näheunabdingbar ist, sollen sich zunächst Friseurbetriebe darauf vorbereiten, unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen sowie unter Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung den Betrieb ab dem 4. Mai wieder aufzunehmen.
  • Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich bewusst, dass die Religionsausübung ein besonders hohes Gut ist. Trotzdem ist es weiter dringend geboten, sich auf die Vermittlung von religiösen Inhalten auf medialem Weg zu beschränken. Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sollen zunächst weiter nicht stattfinden. 
  • Auch in der Pandemie wollen wir in Industrie und Mittelstand sicheres Arbeiten möglichst umfassend ermöglichen. Ausgenommen bleiben wirtschaftliche Aktivitäten mit erheblichen Publikumsverkehr. Die Arbeitgeber haben eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen. Infektionsketten, die im Betrieb entstehen, sind schnell zu identifizieren. Deshalb muss jedes Unternehmen in Deutschland auch auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen. Die Unternehmen sind weiterhin aufgefordert, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit zu ermöglichen.
  • Vielfach ist es in den letzten Wochen unabhängig von angeordneten Schließungen zu Produktionsproblemen und Produktionsstillstand gekommen, weil wesentliche Komponenten nicht mehr geliefert wurden. Bund und Länder unterstützen die Wirtschaft, gestörte internationale Lieferketten wiederherzustellen. Dazu richten die Wirtschaftsministerien des Bundes und der Länder Kontaktstellen für betroffene Unternehmen ein. 
  • Um eine weiträumige Ausbreitung des Virus möglichst zu verhindern, bleiben Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, generell auf private Reisen und Besuche -auch von Verwandten- zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Die weltweite Reisewarnung wird aufrechterhalten. Übernachtungsangebote im Inland werden weiterhin nur für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt. Für den Warenverkehr, für Pendler und andere beruflich Reisende bleibt die Einreise nach Deutschland und die Ausreise aus Deutschland weiter wie bisher grundsätzlich möglich.
  • Im weiteren Verlauf muss berücksichtigt werden, dass die Epidemie sich in Deutschland nicht gleichmäßig ausbreitet. Deshalb werden Bund und Länder schnell abrufbare Unterstützungsmaßnahmen für besonders betroffene Gebiete bereitstellen und stimmen sich dabei zwischen den Krisenstäben von Bund und Ländern eng ab.
  • Eine zeitnahe Immunität in der Bevölkerung gegen SARS-CoV-2 ohne Impfstoff zu erreichen, ist ohne eine Überforderung des Gesundheitswesens und des Risikos vieler Todesfälle nicht möglich. Deshalb kommt der Impfstoffentwicklung eine zentrale Bedeutung zu. Die Bundesregierung unterstützt deutsche Unternehmen und internationale Organisationen dabei, die Impfstoffentwicklung so rasch wie möglich voranzutreiben
  • Neben der Impfstoffentwicklung leistet die Forschung noch weitere wichtige Beiträge zur Bewältigung der Pandemie. Mit Unterstützung von Forschungseinrichtungen von Bund und Ländern wird eine SARS-CoV-2- Datenbank aufgebaut, in der stationäre Behandlungen dokumentiert und ausgewertet werden. 
  • Mit diesem Beschluss ergreifen Bund und Länder zahlreiche Maßnahmen, um die Infektionsketten noch besser zu kontrollieren. Entsprechend dieser Logik gelten die hier beschriebenen ersten Schritte zunächst bis zum 3. Mai 2020.

Die vollständige 4. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz stellen wir zum Download zur Verfügung.

Diese Maßnahmen stellen Verlängerung des Eingriffs in die persönlichen Freiheitsrechte eines jeden Mitbürgers dar. Dennoch ist davon auszugehen, dass sich die Verbreitung des Virus damit so gut wie möglich verzögern läßt. Um die Kapazitäten des Gesundheitssystems nicht zu überfordern.

Entgegen der bis jetzt allgemein vertretenen Vorgabe, man solle zu Hause bleiben, gibt das Leben in ländlicher Umgebung ein wenig mehr Raum. Raum zur Einhaltung der Vorgaben, aber der Möglichkeit der Bewegung. Halten Sie dabei die Regeln ein, aber nutzen Sie die Möglichkeiten, sich an der frischen Luft bei gutem Wetter auch draußen zu bewegen.

Die Versorgung mit Lebensmitteln ist weiterhin gesichert, niemand muss für Monate hinweg Lebensmittel einlagern. Bleiben Sie solidarisch und nehmen Sie nur soviel, wie sie für sich uns ihre Familie brauchen.

Angebote zur „Notfallversorgung“

Die Initiative „Appenheim gegen Corona“, entstanden aus den Reihen des Gemeinderates und der Ortsververwaltung, hält seit Beginn der Krise verschiedene Angebote zur „Notfallversorgung“ vor. Die Hilfsangebote stehen denjenigen Bürgerinnen und Bürgern, die nicht mobil sind, gesundheitliche Einschränkungen, ein erhöhtes Infektionsrisiko haben oder aber unter Quarantäne stehen, zur Verfügung.

  • Helfer gehen für Sie einkaufen,
  • zur Apotheke oder
  • erledigen kurze Wege anderer Art für Sie

Nutzen Sie die extra zu diesem Zwecke eingerichteten Kontaktmöglichkeiten per

E-Mail ()

oder

Telefon (06725 / 998 61 16).

Teilen Sie die Informationen aus dem Netz mit Mitbürgern, die nicht digital ausgerüstet sind. Über den Zaun, die Gartenmauer oder per Telefon.

– Die Ortsverwaltung –

Information Nr. 4 zur CORONA-Pandemie

Sehr geehrte Appenheimerinnen,
sehr geehrte Appenheimer,

Paragraph

die Bundeskanzlerin stellte am Sonntag weitere Maßnahmen vor, die Bund und Länder beschlossen haben. Diese mündeten in der 3. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (3. CoBeLVO) vom 23.03.2020. Mit dem sofortigen In­kraft­tre­ten dieser Verordnung werden alle vorherigen Verordnungen aufgehoben. Diese Verordnung behält ihre Gültigkeit bis zum 19. April 2020.

Ab dem 23. März 2020, 0 Uhr gelten deshalb folgende Einschränkungen für alle Bürger und Bürgerinnen. Bezogen auf Appenheim bedeutet dies:

  • Schließung der Gastronomie und ähnlicher Einrichtungen. Darunter fallen ebenfalls Vinotheken und Straußwirtschaften. Geschlossen wird der Innen- wie auch der Außenbereich. Speisen dürfen aber zum Verzehr in den eigenen Räumlichkeiten abgeholt werden.
  • Schließung von Bibliotheken und ähnlichen Einrichtungen.
  • Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist untersagt.
  • Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege, bei denen der Mindestabstand von 1,5 Metern von Mensch zu Mensch nicht eingehalten werden kann, sind geschlossen. Dies gilt insbesondere für Friseure, Nagelstudios, Kosmetiksalons, Massagesalons und ähnliche Einrichtungen.
  • Spielplätze und ähnliche Einrichtungen sind zu schließen.
  • Verkaufsstellen des Einzelhandels sind zu schließen. Ausnahmen sind Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Getränkemärkte, Drogerien, Apotheken, Tankstellen, Banken, Poststellen, Reinigungen, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, sowie der Großhandel. Diese haben jedoch Auflagen der Hygiene zu beachten. Es muss Desinfektionsmittel bereitgestellt werden, Kassenpersonal muss durch Schutzscheiben geschützt werden. Der Zutritt zu den Verkaufsstellen muss kontrolliert werden. Es muss zu jeder Zeit für jeden Anwesenden möglich sein, einen Abstand von mindestens 1,5m zum nächsten Anwesenden zu haben. In der gesamten Einrichtung darf pro 10m^2 nur eine Person anwesend sein. Der Verkauf von Waren ist auch an Sonn- und Feiertagen von 12 bis 18 Uhr erlaubt.
  • Handwerker und Dienstleister dürfen ihre Tätigkeit weiterhin ausüben, solange sie die erforderlichen Schutzmaßnahmen gewährleisten. Auch Dienstleistungen, bei denen der Abstand kurzfristig unterschritten werden muss, sind weiterhin gestattet. Dienstleistungen, die der Versorgung der Bevölkerung dienen, können auch bei Unterschreitung des Mindestabstandes erbracht werden.
  • Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt. Dies gilt auch für Wohnmobilstell- und Campingplätze.
  • Zusammenkünfte von Religions- und Glaubensgemeinschaften sind untersagt.
  • Ebenfalls untersagt sind Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen.
  • Angebote von Musikschulen, Volkshochschulen, sowie anderen privaten und öffentlichen Bildungseinrichtungen sind untersagt.
  • Die Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art ist untersagt.
  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit einer weiteren Person erlaubt, die nicht in häuslicher Gemeinschaft mit der ersten Person lebt. Dies bedeutet, der Aufenthalt der ganzen Familie, die zusammen in einem Haus lebt, ist im öffentlichen Raum gestattet, wenn nur noch eine weitere Person dabei ist. Dabei ist der Mindestabstand von 1,5m immer einzuhalten.
  • Bestattungen sind im engsten Familienkreis zulässig.
  • Bis zum 19.04.2020 entfallen an allen Schulen die regulären Schulveranstaltungen, insbesondere der Unterricht an den Schulen.
  • Alle regulären Betreuungsangebote der Kindertageseinrichtungen entfallen.
  • In den Fällen in denen eine häusliche Betreuung nicht möglich ist, können Eltern eine Notfallbetreuung in Anspruch nehmen, wenn:
    • Die Kinder ein besonderes heilpädagogisches Angebot brauchen und dies für die Betreuung und Versorgung unverzichtbar ist.
    • Kinder von Eltern die zu Berufsgruppen gehören, deren Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Staates und der Grundversorgung der Bevölkerung notwendig sind, und zwar derzeit unabhängig davon, ob ein oder beide Elternteile diesen Berufsgruppen angehören. Zu diesen Gruppen zählen zum Beispiel Angehörige von Gesundheits- und Pflegeberufen, Polizei, Rettungsdiensten, Justiz und Justizvollzugsanstalten, Feuerwehr, Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher oder Angestellte von Energie- und Wasserversorgung. Dieser Katalog ist nicht abschließend. Für die Versorgung der Bevölkerung wichtig können auch andere Berufsgruppen sein, zum Beispiel Angestellte in der Lebensmittelbranche, Landwirte oder Erntehelfer, Mitarbeiter von Banken und Sparkassen oder bei Medienunternehmen.
    • Außerdem berufstätige Alleinerziehende und andere Sorgeberechtigte, die auf eine Betreuung angewiesen sind und keinerlei andere Betreuungslösung finden (Härtefälle).
  • Des weiteren sind alle Krankenhäuser angewiesen, soweit medizinisch vertretbar, alle planbaren Behandlungen zurückzustellen oder zu unterbrechen, um möglichst umfangreiche Kapazitäten für die Versorgung von Patientinnen und Patienten im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARSCoV-2 (COVID-19) vorzuhalten.
  • Die Reisefreiheit wird dahingehend eingeschränkt, dass nur solche Fahrten in und aus Risikogebieten gestattet sind, die bei vernünftiger Betrachtung geeignet sind, die Arbeitsstelle oder die Wohnung möglichst schnell und sicher zu erreichen. Unterbrechungen der Fahrten, insbesondere zu Einkaufs- oder Freizeitzwecken, sind untersagt.

Diese Liste ist nicht vollständig. Die vollständige 3. Corona-Bekämpfungsverordnung stellen wir zum Download zur Verfügung, wie auch den genauen Wortlaut der Vorstellung der Bundeskanzlerin.

Diese Maßnahmen stellen eine Eskalation des Eingriffs in die persönlichen Freiheitsrechte eines jeden Mitbürgers dar. Dennoch ist davon auszugehen, dass sich die Verbreitung des Virus damit so gut wie möglich verzögern läßt. Um die Kapazitäten des Gesundheitssystems nicht zu überfordern.

Entgegen der bis jetzt allgemein vertretenen Vorgabe, man solle zu Hause bleiben, gibt das Leben in ländlicher Umgebung ein wenig mehr Raum. Raum zur Einhaltung der Vorgaben, aber der Möglichkeit der Bewegung. Halten Sie dabei die Regeln ein, aber nutzen Sie die Möglichkeiten, sich an der frischen Luft bei gutem Wetter auch draußen zu bewegen.

Die Versorgung mit Lebensmitteln ist weiterhin gesichert, niemand muss für Monate hinweg Lebensmittel einlagern. Bleiben Sie solidarisch und nehmen Sie nur soviel, wie sie für sich uns ihre Familie brauchen.

Angebote zur „Notfallversorgung“

Die Initiative „Appenheim gegen Corona“, entstanden aus den Reihen des Gemeinderates und der Ortsververwaltung, hält seit Beginn der Krise verschiedene Angebote zur „Notfallversorgung“ vor. Die Hilfsangebote stehen denjenigen Bürgerinnen und Bürgern, die nicht mobil sind, gesundheitliche Einschränkungen, ein erhöhtes Infektionsrisiko haben oder aber unter Quarantäne stehen, zur Verfügung.

  • Helfer gehen für Sie einkaufen,
  • zur Apotheke oder
  • erledigen kurze Wege anderer Art für Sie

Nutzen Sie die extra zu diesem Zwecke eingerichteten Kontaktmöglichkeiten per

E-Mail ()

oder

Telefon (06725 / 998 61 16).

Teilen Sie die Informationen aus dem Netz mit Mitbürgern, die nicht digital ausgerüstet sind. Über den Zaun, die Gartenmauer oder per Telefon.

– Die Ortsverwaltung –

Information Nr. 3 zur CORONA-Pandemie

Sehr geehrte Appenheimerinnen,
sehr geehrte Appenheimer

unsere Ministerpräsidentin, Malu Dreyer, hat heute um 14 Uhr in einer Regierungspressekonferenz weitere Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Rheinland-Pfalz bekanntgegeben. Von einer allgemeinen Ausgangssperre wurde vorerst abgesehen. Sollten die neuen Maßnahmen nicht den erhofften Erfolg bringen, werden weitere Schritte unausweichlich folgen. Die nun beschlossenen Schritte wurden notwendig, da viele Menschen sich nach wie vor nicht situationsgerecht verhalten. Dazu Malu Dreyer in der Pressekonferenz:

„Viele Bürger halten sich nicht an die bisherigen Maßnahmen, sie sind im öffentlichen Raum präsent und feiern Grillpartys an Mosel und Rhein sowie in den Weinbergen.“

Ministerpräsidentin Malu Dreyer, 20. März 2020; PK Landesregierung RLP

Ab dem 21. März 2020, 0 Uhr gelten deshalb, zusätzlich zu den bereits erlassenen Beschränkungen, folgende Anordnungen:

  • Ansammlungen von mehr als fünf Personen sind untersagt!
  • Gastronomie wird geschlossen. Dazu gehören auch Eisdielen, Eiscafes, etc. Weiterhin erlaubt bleibt jedoch die Möglichkeit, sich Essen zu holen und/oder liefern zu lassen.
  • Weiterhin werden nun behördlich Thermen, Solarien, Fahrschulen und Bibliotheken geschlossen. 

Nicht erst jetzt stellen die Maßnahmen einen starken Eingriff in die persönlichen Freiheitsrechte eines jeden Mitbürgers dar. Helfen Sie dennoch mit, die Verbreitung des Virus so gut wie möglich zu verzögern, damit die Kranken, Alten und Schwachen aus der Mitte unserer Gesellschaft nicht fahrlässig in Gefahr gebracht werden. 

Infektionsmultiplikatoren ©2020 Appenheim.net

Bleiben Sie zu Hause und verlassen Sie Ihren privaten Bereich ausschließlich um zur Arbeit zu fahren, für den Einkauf von Lebensmitteln und Drogerieartikeln und/oder für notwendige medizinische Eingriffe und Anwendungen. 

Die Versorgung mit Lebensmitteln ist gesichert, niemand muss für Monate hinweg Lebensmittel einlagern. Verhalten Sie sich solidarisch und nehmen Sie nur soviel, wie sie für sich uns ihre Familie brauchen.

Die Regeln gelten auch für Kinder und das ist ganz besonders tragisch. Schulkinder werden mit Arbeit in digitaler Form aus den Schulen versorgt. Aber dennoch ist „eingesperrt“ zu sein kein schöner Zustand wenn man lieber mit den Freunden um die Häuser ziehen oder gegen den Ball treten möchte. Der Tag wird lang und unausgelastete Kinder sind meistens keine glücklichen Kinder. Fernsehen und Videospiele sind keine dauerhafte Lösung, können aber Entlastung schaffen. Die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender haben in den Mediatheken viele Sendungen aus dem Bereich „Bildungsfernsehen“ bereitgestellt und das TV Angebot für Kinder erweitert.

Nutzen Sie die Zeit mit der Familie um gemeinsame Aktivitäten zu entwickeln.

Neben all den schlechten und beängstigenden Nachrichten gibt es aber auch positive Meldungen. „Rheinland-Pfalz ist ein Mitmachland“ schreibt die Landesregierung auf ihrer Website. Appenheim ist ein Mitmachdorf, das zeigen die Aktivitäten im Ort und wir können stolz auf unsere Gemeinschaft sein.

Die Initiative „Appenheim gegen Corona“, entstanden aus den Reihen des Gemeinderates und der Ortsververwaltung, hält seit Beginn der Woche verschiedene Angebote zur „Notfallversorgung“ vor. Appenheim zieht an einem Strang! Viele Hilfsangebote von Privatpersonen, aber auch aus den Vereinen und Initiativen. Die Hilfsangebote stehen denjenigen Bürgerinnen und Bürgern, die nicht mobil sind, gesundheitliche Einschränkungen, ein erhöhtes Infektionsrisiko haben oder aber unter Quarantäne stehen, zur Verfügung.

  • Helfer gehen für Sie einkaufen,
  • zur Apotheke oder
  • erledigen kurze Wege anderer Art für Sie.

Nutzen Sie die extra zu diesem Zwecke eingerichteten Kontaktmöglichkeiten per E-Mail () oder Telefon (06725 / 998 61 16). 

Teilen Sie die Informationen aus dem Netz mit Mitbürgern, die nicht digital ausgerüstet sind. Über den Zaun, die Gartenmauer oder per Telefon.

Weitere gute Nachrichten kommen aus dem Kreis. Das Ingelheimer Regionalkrankenhaus wird zum 1. April 2020 zum Coronazentrum aufgerüstet. Ein weiterer Baustein für eine optimale Versorgung im Kreis Mainz-Bingen. 135 Betten, davon bis zu 50 Betten mit der Möglichkeit der künstlichen Beatmung.

Bleiben Sie trotz der Einschränkungen heiter und bleiben Sie vor allem gesund. Mit ein wenig Disziplin und Geduld wird die Krise vorüber ziehen.

– Die Ortsverwaltung –

Information Nr. 2 zur CORONA-Pandemie

Sehr geehrte Appenheimerinnen
Sehr geehrte Appenheimer

Corona Virus (CC0 Lizenz) 

https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de

Heute wurde seitens der Bundesregierung, in Zusammenarbeit mit allen Bundesländern, ein weiteres Maßnahmenpaket mit dem Ziel die Infektionsketten der Pandemie des Corona-Virus SARS CoV19 zu durchbrechen beschlossen. Es tritt ab dem 18. März 2020 in Kraft. Im wesentlichen bedeutet dies für Appenheim

  • Neben den geschlossen Schulen und der Kita sind ab Morgen alle Kinderspielplätze im Appenheim geschlossen. Sie sollen nicht mehr betreten werden. Es werden entsprechende Hinweisschilder angebracht.
  • Die weiteren Einschränkungen betreffen insbesondere die Freizeitaktivitäten rund um die Gastronomie. So werden die Restaurants und Gaststätten sehr stark eingeschränkt werden, sowohl was die Sitzordnung als auch die Öffnungszeiten betrifft.
  • Öffentliche Veranstaltungen sowie private Veranstaltungen werden im Grunde genommen untersagt. Hierdurch dürften in Appenheim primär die Vinotheken sowie Gutsausschänke betroffen sein.
  • Ebenfalls erfolgen Schließungen vieler Geschäftsbereiche. Allerdings werden Lebensmittelläden, Supermärkte, Tankstellen, die Versorgung mit Bargeld durch Ausgabeautomaten, Arztpraxen, Apotheken sowie sonstige medizinische Einrichtungen geöffnet bleiben.
  • Alles Vereinsaktivitäten, insbesondere im sportlichen Bereich, aber nicht nur dort, werden untersagt und fallen aus.
  • Die Sprechstunde der Verwaltung im Rathaus entfällt, mindestens an den folgenden beiden Donnerstagen. Bitte richten Sie Ihre Anfragen an die Ortsverwaltung per Mail () ein, oder melden sich telefonisch unter der 0 67 25 / 24 43.
  • Die Aufzählung der Einschränkungen sind nicht abschließend. Weitere Einzelheiten entnehmen sie bitte dem hinter diesem Link zur Bundesregierung der Pressemitteilung 96.

Seitens des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung wurden mit Hochdruck an einem Notfallplan für Betreuungszeiten in der KiTa gearbeitet. Ziel war es, durch diese Betreuungszeiten insbesondere den Eltern zu helfen, die zwingende berufliche Verpflichtungen haben. Gerade die Eltern, die im medizinischen Umfeld (Arztpraxen, Krankenhäuser, Apotheken), in der öffentlichen Verwaltung, Lebensmittelbranche sowie bei Sicherheitsbehörden beschäftigt sind, sind in der derzeitigen nationalen Notlage wichtig zur Aufrechterhaltung der Grundversorgung im Land. Ein Notbetreuungsplan liegt nun vor:

Eine Notgruppe für die oben aufgeführte Personengruppe ist eingerichtet in der KiTa in Appenheim. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an die bekannte Mailadresse:

Oder die eingerichtete Mailadresse:

Dort können wir Ihnen weiterhelfen.

Für die Angebote der Grundschule ist die VG Gau-Algesheim als Träger zuständig. Seitens der Ortsverwaltung wurde mit der VG Gau-Algesheim Kontakt aufgenommen, um auch dort Betreuungspläne zu erarbeiten. Diese Pläne werden veröffentlicht sobald sie vorliegen.

Da nun weitere Einschränkungen vorliegen weisen wir auch nochmal auf das Angebot zur Notfallversorgung hin. Hierzu gelten die gleichen oben aufgeführten Kontaktmöglichkeiten per Mail () oder Telefon (06725 / 998 61 16). Diese gelten auch für weitere Fragen Ihrerseits zum Gesamtthema.

Werte Appenheimer, mit der Verschärfung der Lage musste leider gerechnet werden. Aber auch hierauf werden wir uns einstellen, Ihnen Angebote unterbreiten und Sie weiter informieren. Wir bitten alle Appenheimer weiter um Besonnenheit. Panik ist immer ein schlechter Ratgeber. Was die Ortsverwaltung und der Gemeinderat tun können, um zu helfen, werden wir tun. Nutzen Sie die Hilfsangebote hierzu.

Wir haben weiterhin gemeinsam die Chance diesen Virus zu besiegen, wenn wir weiter zusammenhalten und aufeinander achten sowie uns gegenseitig unterstützen. Passen Sie auf sich und ihre Lieben auf und bleiben Sie trotz der Krise optimistisch. Zusammen kriegen wir das hin!

-Die Ortsverwaltung-

Information Nr. 1 zur CORONA-Pandemie

Sehr geehrte Appenheimerinnen
Sehr geehrte Appenheimer

Corona CoVID-19 Virus; Picture CDC, Public Domain

Im Zusammenhang mit der derzeitigen Pandemie um das Corona-Virus SARS CoV19 wurden in der letzten Woche seitens der Bundes- und Landesregierung zahlreiche Maßnahmen getroffen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Ausbreitung des Virus einzudämmen und die Infektionsketten zu durchbrechen. Am Freitag wurden seitens der zuständigen Behörden des Landes Rheinland-Pfalz ab Montag, den 16.03.2020 die Schliessung aller Universitäten, Schulen und Kindergärten, bis Ende zum der Osterferien, angeordnet. Dies betrifft auch Appenheim mit der Grundschule und der Kindertagesstätte. Seitens des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung wird derzeit an einem Notfallplan für Betreuungszeiten in der KiTa mit Hochdruck gearbeitet. Ziel ist es insbesondere die Eltern zu unterstützen, die zwingende berufliche Verpflichtungen zur Aufrechterhaltung des notwendigen öffentlichen Lebens haben. Gerade also die Eltern, die im medizinischen Umfeld (Arztpraxen, Krankenhäuser, Apotheken), in der öffentlichen Verwaltung, der Lebensmittelbranche sowie bei den Sicherheitsbehörden beschäftigt sind. In der derzeitigen nationalen Notlage ist die Aufrechterhaltung der Grundversorgung im Land von höchster Bedeutung. Sobald der Betreuungsplan ausgearbeitet wurde, wird dieser auf dieser Website und weiteren Medien veröffentlich. Des Weiteren wird an der KiTa ein Aushang der Betreuungszeiten erfolgen.

Für die Grundschule Welzbachtal ist die VG Gau-Algesheim als Träger verantwortlich. Seitens der Ortsverwaltung wird mit der VG Gau-Algesheim Kontakt aufgenommen, um auch dort Betreuungspläne zu erarbeiten. Die Ergebnisse werden ebenfalls sowohl an der Schule als auch in den digitalen Medien veröffentlicht.

Im weiteren Verlauf der Pandemie, insbesondere im Zusammenhang mit den Erfahrungen aus unserem Partnerland Italien, können auch wir nicht ausschließen, dass weitere beschränkende Maßnahmen, bis hin zu den dort ergriffenen drastischen Maßnahmen, erfolgen müssen. Für diesen Fall plant der Gemeinderat mit der Ortsverwaltung ebenfalls Notfallpläne zu erarbeiten z.B. im Bereich der Gewährleistung der Grundversorgung von Bürgerinnen und Bürgern, die sich nicht selbst versorgen können (z.B. Einkaufsfahrten, Medikamentenbesorgung etc.). Auch hierzu werden wir sie auf dem Laufenden halten.

Für direkte Anfragen haben wir eine Mailadresse eingerichtet:

eingerichtet. Dieses Postfach wird rund um die Uhr gesichtet. Dort können sie sich mit Fragen und Unterstützungsanfragen an uns richten. Darüber hinaus bieten wir eine Notfallrufnummer, für diejenigen Mitbürger, die nicht digital unterwegs sind, an.

06725 – 998 61 16

Werte Appenheimer, auch wir wissen nicht, wie sich die Lage weiter entwickeln wird. Aber, wir wollen uns mit Ihnen zusammen so gut wie irgendwie möglich darauf vorbereiten. Wir bitten die Appenheimer Vereine in eigener Verantwortung zu prüfen, ob Sportangebote, Trainings sowie Zusammenkünfte bis nach Ostern nicht besser abgesagt werden sollten. Des Weiteren bitten wir alle, die derzeit geschäftliche oder private Veranstaltungen planen, die gleichen Prüfungen zu unterziehen und eine eventuelle Absage in Auge zu fassen.

Wir haben gemeinsam die Chance, auch in dieser Krisensituation, dieses Virus zu besiegen, wenn wir zusammenhalten, aufeinander achten und uns gegenseitig unterstützen. Hierzu werden sich der Gemeinderat und die Ortsverwaltung, zusammen mit der VG Gau-Algesheim, eng abstimmen, um den bestmöglichen Unterstützungsrahmen für unsere Bürger zu organisieren.

Passen Sie auf sich und ihre Lieben auf und bleiben Sie trotz der Krise optimistisch. Zusammen werden wir diese Krise meistern.

gez.
Roland Bieser
Erster Beigeordneter

gez.
Michael Grude, Ronny Maus, Michael Wunderlich, Markus Müller-Heidelberg, Lukas und Guido Schweickardt
-Ratsmitglieder-