Sehr geehrte Appenheimerinnen,
sehr geehrte Appenheimer,
Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. April 2020
Beschluss Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID19-Epidemie.
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:
Durch die Beschränkungen der letzten Wochen wurde erreicht, dass die Infektionsgeschwindigkeit in Deutschland abgenommen hat. Deshalb müssen wir alles tun, um die Erfolge der letzten Wochen zu sichern.
Deshalb stehen Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen überall und insbesondere dort, wo Kontakte notwendig sind, etwa in bestimmten Arbeitsumgebungen, besonders im Mittelpunkt.
Deshalb vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:
- Die gemeinsamen Beschlüsse vom 12., 16. und 22. März 2020 sowie die begleitenden ChefBK/CdS-Beschlüsse sowie die Entscheidungen des Corona-Kabinetts bleiben gültig. Die daraufhin getroffenen Verfügungen werden bis zum 3. Mai verlängert,
- Die wichtigste Maßnahme auch in der kommenden Zeit bleibt es, Abstand zuhalten. Deshalb bleibt es weiter entscheidend, dass Bürgerinnen und Bürger in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und sich dort nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten. Dies gilt weiterhin verbindlich und Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert.
- Um zukünftig Infektionsketten schnell zu erkennen, zielgerichtete Testungen durchzuführen, eine vollständige Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten und die Betroffenen professionell zu betreuen, werden in den öffentlichen Gesundheitsdiensten vor Ort erhebliche zusätzliche Personalkapazitäten geschaffen, mindestens ein Team von 5 Personen pro 20.000 Einwohner. In besonders betroffenen Gebieten sollen zusätzliche Teams der Länder eingesetztwerden und auch die Bundeswehr wird mit geschultem Personal solche Regionen bei der Kontaktnachverfolgung und -betreuung unterstützen. Das Ziel von Bund und Ländern ist es, alle Infektionsketten nachzuvollziehen und möglichst schnell zu unterbrechen.
- Zur Unterstützung der schnellen und möglichst vollständigen Nachverfolgung von Kontakten ist der Einsatz von digitalem „contact tracing“ eine zentral wichtige Maßnahme. Bund und Länder unterstützen hierbei das Architekturkonzept des „Pan-European Privacy-Preserving Proximity Tracing“, darüber hinaus soll der Einsatz der App auf Freiwilligkeit basieren. Architekturkonzept zu nutzen, damit alle Angebote kompatibel sind. Ein Flickenteppich von nicht zusammenwirkenden Systemen würde den Erfolg der Maßnahme zunichte machen.
- Deutschland hat eine hohe Testkapazität von bis zu 650.000 Tests in der Woche, um Corona-Infektionen festzustellen (PCR-Tests). Der Bund sichert zusätzliche Testkapazitäten für Deutschland durch den Zukauf von Testgerät und – soweit als möglich in der aktuellen Weltmarktlage – durch die Sicherung von Einzelkits, Reagenzien und Verbrauchsmaterial durch dreiseitige Verträge unter Beteiligung des Bundes als Abnahmegarant.
- Der Bund unterstützt die Länder sowie die kassenärztlichen Vereinigungen beider Beschaffung von medizinischer Schutzausrüstung für dasGesundheitswesen. Insofern wird den Bürgerinnen und Bürgern die Nutzung entsprechender Alltagsmasken insbesondere im öffentlichenPersonennahverkehr und beim Einkauf im Einzelhandel dringend empfohlen.
- Für vulnerable Gruppen und insbesondere für Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen müssen nach den jeweiligen lokalen Gegebenheiten und in den jeweiligen Institutionen besondere Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Es ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass entsprechende Regularien nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen dürfen.
- Vor der Öffnung von Kindergärten, Schulen und Hochschulen ist ein Vorlauf notwendig, damit vor Ort die notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen getroffen und zum Beispiel die Schülerbeförderungen organisiert werden können. Die Notbetreuung wird fortgesetzt und auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet. Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen dieses Schuljahres sollen nach entsprechenden Vorbereitungen wieder stattfinden können. Ab dem 4. Mai 2020 können prioritär auch die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen und qualifikationsrelevanten Jahrgänge der allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen, die im nächsten Schuljahr ihre Prüfungen ablegen, und die letzte Klasse der Grundschule beschult werden. Die Kultusministerkonferenz wird beauftragt, bis zum 29. April ein Konzept für weitere Schritte vorzulegen, wie der Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen, insbesondere unter Berücksichtigung des Abstandsgebots durch reduzierte Lerngruppengrößen, insgesamt wieder aufgenommen werden kann.
- Großveranstaltungen spielen in der Infektionsdynamik eine große Rolle,deshalb bleiben diese mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt.
- Folgende Geschäfte können zusätzlich unter Auflagen zur Hygiene, zurSteuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen wieder öffnen:
- alle Geschäfte bis zu 800 qm Verkaufsfläche
- sowie unabhängig von der Verkaufsfläche Kfz-Händler, Fahrradhändler, Buchhandlungen.
- Unter den Dienstleistungsbetrieben, bei denen eine körperliche Näheunabdingbar ist, sollen sich zunächst Friseurbetriebe darauf vorbereiten, unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen sowie unter Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung den Betrieb ab dem 4. Mai wieder aufzunehmen.
- Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich bewusst, dass die Religionsausübung ein besonders hohes Gut ist. Trotzdem ist es weiter dringend geboten, sich auf die Vermittlung von religiösen Inhalten auf medialem Weg zu beschränken. Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sollen zunächst weiter nicht stattfinden.
- Auch in der Pandemie wollen wir in Industrie und Mittelstand sicheres Arbeiten möglichst umfassend ermöglichen. Ausgenommen bleiben wirtschaftliche Aktivitäten mit erheblichen Publikumsverkehr. Die Arbeitgeber haben eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen. Infektionsketten, die im Betrieb entstehen, sind schnell zu identifizieren. Deshalb muss jedes Unternehmen in Deutschland auch auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen. Die Unternehmen sind weiterhin aufgefordert, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit zu ermöglichen.
- Vielfach ist es in den letzten Wochen unabhängig von angeordneten Schließungen zu Produktionsproblemen und Produktionsstillstand gekommen, weil wesentliche Komponenten nicht mehr geliefert wurden. Bund und Länder unterstützen die Wirtschaft, gestörte internationale Lieferketten wiederherzustellen. Dazu richten die Wirtschaftsministerien des Bundes und der Länder Kontaktstellen für betroffene Unternehmen ein.
- Um eine weiträumige Ausbreitung des Virus möglichst zu verhindern, bleiben Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, generell auf private Reisen und Besuche -auch von Verwandten- zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Die weltweite Reisewarnung wird aufrechterhalten. Übernachtungsangebote im Inland werden weiterhin nur für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt. Für den Warenverkehr, für Pendler und andere beruflich Reisende bleibt die Einreise nach Deutschland und die Ausreise aus Deutschland weiter wie bisher grundsätzlich möglich.
- Im weiteren Verlauf muss berücksichtigt werden, dass die Epidemie sich in Deutschland nicht gleichmäßig ausbreitet. Deshalb werden Bund und Länder schnell abrufbare Unterstützungsmaßnahmen für besonders betroffene Gebiete bereitstellen und stimmen sich dabei zwischen den Krisenstäben von Bund und Ländern eng ab.
- Eine zeitnahe Immunität in der Bevölkerung gegen SARS-CoV-2 ohne Impfstoff zu erreichen, ist ohne eine Überforderung des Gesundheitswesens und des Risikos vieler Todesfälle nicht möglich. Deshalb kommt der Impfstoffentwicklung eine zentrale Bedeutung zu. Die Bundesregierung unterstützt deutsche Unternehmen und internationale Organisationen dabei, die Impfstoffentwicklung so rasch wie möglich voranzutreiben
- Neben der Impfstoffentwicklung leistet die Forschung noch weitere wichtige Beiträge zur Bewältigung der Pandemie. Mit Unterstützung von Forschungseinrichtungen von Bund und Ländern wird eine SARS-CoV-2- Datenbank aufgebaut, in der stationäre Behandlungen dokumentiert und ausgewertet werden.
- Mit diesem Beschluss ergreifen Bund und Länder zahlreiche Maßnahmen, um die Infektionsketten noch besser zu kontrollieren. Entsprechend dieser Logik gelten die hier beschriebenen ersten Schritte zunächst bis zum 3. Mai 2020.
Die vollständige 4. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz stellen wir zum Download zur Verfügung.
Diese Maßnahmen stellen Verlängerung des Eingriffs in die persönlichen Freiheitsrechte eines jeden Mitbürgers dar. Dennoch ist davon auszugehen, dass sich die Verbreitung des Virus damit so gut wie möglich verzögern läßt. Um die Kapazitäten des Gesundheitssystems nicht zu überfordern.
Entgegen der bis jetzt allgemein vertretenen Vorgabe, man solle zu Hause bleiben, gibt das Leben in ländlicher Umgebung ein wenig mehr Raum. Raum zur Einhaltung der Vorgaben, aber der Möglichkeit der Bewegung. Halten Sie dabei die Regeln ein, aber nutzen Sie die Möglichkeiten, sich an der frischen Luft bei gutem Wetter auch draußen zu bewegen.
Die Versorgung mit Lebensmitteln ist weiterhin gesichert, niemand muss für Monate hinweg Lebensmittel einlagern. Bleiben Sie solidarisch und nehmen Sie nur soviel, wie sie für sich uns ihre Familie brauchen.
Angebote zur „Notfallversorgung“

Die Initiative „Appenheim gegen Corona“, entstanden aus den Reihen des Gemeinderates und der Ortsververwaltung, hält seit Beginn der Krise verschiedene Angebote zur „Notfallversorgung“ vor. Die Hilfsangebote stehen denjenigen Bürgerinnen und Bürgern, die nicht mobil sind, gesundheitliche Einschränkungen, ein erhöhtes Infektionsrisiko haben oder aber unter Quarantäne stehen, zur Verfügung.
- Helfer gehen für Sie einkaufen,
- zur Apotheke oder
- erledigen kurze Wege anderer Art für Sie
Nutzen Sie die extra zu diesem Zwecke eingerichteten Kontaktmöglichkeiten per
E-Mail ()
oder
Telefon (06725 / 998 61 16).
Teilen Sie die Informationen aus dem Netz mit Mitbürgern, die nicht digital ausgerüstet sind. Über den Zaun, die Gartenmauer oder per Telefon.
– Die Ortsverwaltung –